„Welche Vorteile gewährt die doppelte Buchführung dem Kaufmanne! Sie ist eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes und ein jeder guter Haushalter sollte sie in seiner Wirtschaft einführen.“
(Johann Wolfgang von Goethe)

Buchhaltung

Die RWS Steuerberatung GmbH bietet an ihren Standorten in Jena und Eisenberg den Mandanten alle Leistungen rund um die Buchhaltung an. Entsprechend Ihren Wünschen stellen wir maßgeschneiderte Auswertungen und Analysen zur Verfügung. Die gut organisierte Buchhaltung ist die Grundlage für strategische Unternehmensplanung und Unternehmenssteuerung. Dank der aktuellen Buchhaltung erkennen Sie Abweichungen und mögliche Fehlentwicklung frühzeitig. So können Sie rechtzeitig gegensteuern und etwaige Unternehmenskrisen verhindern.

Anlagenbuchhaltung

Die Anlagenbuchhaltung erfasst alle Maschinen, den Fuhrpark des Unternehmens und sonstige Anlagegüter. Die regelmäßigen Abschreibungen nach Vorgaben der AfA-Tabelle lassen den Wert der Anlagen von Jahr zu Jahr schrumpfen. Anhand der Anlagenbuchhaltung können Investitionen und notwendige Rücklagen für die Neuanschaffung oder für die kostenintensive Wartung besser geplant werden. Wirtschaftlichkeitsanalysen erleichtern die Entscheidung zwischen Reparatur und Neuanschaffung. Die sorgfältige Anlagenbuchhaltung spielt auch in der Kosten-Leistungsrechnung, in der Erfolgsrechnung und für die Steuerplanung eine wichtige Rolle.

Digitale Buchhaltung

Die Digitalisierung im Wirtschaftsleben hinterlässt auch in der Steuerkanzlei ihre Spuren. Die digitale Buchhaltung ist für den Mandanten real und bietet gegenüber der klassischen Buchhaltung viele Vorteile.
Oft wurden die Belege und Pendelordner kurz vor dem Termin zur Umsatzsteuer-Voranmeldung in das Steuerbüro gebracht. Machen Sie Schluss mit der Parkplatzsuche in Jena und nutzen Sie die Vorteile moderner Kommunikationsformen. Die digitale Buchhaltung bringt Ihnen viele Annehmlichkeiten und Vorteile.

Ihr Unternehmen übermittelt sämtliche Belege und Rechnungen in Dateiformat an die Kanzlei. Papierbelege können an eine eigens eingerichtete Faxnummer geschickt werden und stehen unserem Steuerbüro anschließend in digitaler Form zu Verfügung oder Sie scannen diese selbst ein. Das Vorsortieren der Belege entfällt. Mittels Texterkennung (OCR) und den digitalen Kontoauszügen wird automatisch der Buchungssatz erstellt. Alle Belege und Buchhaltungsunterlagen werden revisionssicher für 10 Jahre bei der DATEV aufbewahrt.

Die zeitnahe Buchung aller Belege erlaubt immer einen aktuellen Blick auf die Forderungen und Verbindlichkeiten des Unternehmens. Die offene Postenrechnung (OPOS) ist dem betrieblichen Mahnwesen eine große Hilfe. Sie sehen sofort, welche Rechnungen das Unternehmen noch zu begleichen hat. Bei fristgerechter Mahnung umgehen Sie kostenpflichtige Mahnungen und Versäumniszuschläge. Der regelmäßige Vergleich der offenen Forderungen hilft, Problemkunden zu identifizieren und zeigt, ob Maßnahmen für eine schnellere Zahlung durch Skonti oder kürze Zahlungsfristen Erfolg bringen.

Die Mitarbeiter an unseren beiden Kanzleistandorten in Jena und Eisenberg beraten und unterstützen Sie bei der Einführung der digitalen Buchhaltung in Ihrem Unternehmen. Zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an. Dann profitieren Sie schneller von den Zeit- und Kostenersparnisse der digitalen Buchhaltung.

 Jahresabschluss

Die laufende Buchhaltung eines Wirtschaftsjahres wird mit dem Jahresabschluss beendet. Der Jahresabschluss sagt unterschiedlichen Adressaten (der Bank, den Gesellschaftern und Investoren, den Lieferanten und Kunden, der eigenen Belegschaft) wie erfolgreich das Unternehmen im zu Ende gegangenen Wirtschaftsjahr agierte. Die Bilanz bei Kapitalgesellschaften besteht aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie dem Lagebericht. Wenn die Steuerberater Ihre Ziele kennen, die Sie mit dem Jahresabschluss verfolgen, so können schon unterjährig gestaltende Maßnahmen ergriffen werden.

Kleinstunternehmen und Freiberufler dürfen den Gewinn mittels der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln.

 E-Bilanz

E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses an die Finanzverwaltung. Alle bilanzierenden Unternehmen sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss in elektronischer Form der Finanzverwaltung zur Verfügung zu stellen. Die zu übermittelnden Daten werden durch die aktuell geltende Taxonomie festgelegt. Seit 2017 wird auch der Anlagespiegel mitgeteilt. Selbstverständlich übermittelt unsere Steuerkanzlei die E-Bilanz für die Mandanten.

Auszug aus unserem Leistungskatalog zur Buchhaltung und digitalen Buchhaltung

  • Finanzbuchhaltung
  • Digitale Buchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Offene-Posten-Buchhaltung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Betriebliches Mahnwesen
  • Jahresabschluss
  • E-Bilanz
  • Bilanzbericht
  • Bilanzanalyse
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)