„Der Preis ist das, was du bezahlst. Der Wert ist das, was du bekommst.“
(Warren Buffet)

Sie möchten den Wert Ihres Unternehmens wissen? Anhand anerkannter Verfahren zur Unternehmensbewertung ermitteln wir für Sie den Unternehmenswert. Die häufigsten Anlässe sind gesetzliche Vorschriften oder vertragliche Vereinbarungen. Aber auch die Regelung der Unternehmensnachfolge, der Unternehmenskauf und -verkauf, Fusionen und die Zuführung von Eigen- oder Fremdkapital können eine Unternehmensbewertung begründen.

Der Unternehmenswert kann sowohl nach dem Ertragswertverfahren als auch nach dem Discounted Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren) oder mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ermittelt werden. In bestimmten Fällen kommen auch Multiplikatormethoden zum Einsatz.

Der ermittelte Unternehmenswert ist eine wichtige Stütze bei der Vorbereitung eigener oder fremder Entscheidungen und dient zur Unterstützung von Argumentationen.

Bei Unternehmenskauf und -verkauf wird der Unternehmenswert gern als Orientierungsgröße für die Verhandlungen über den Kaufpreis herangezogen. Der Unternehmenswert stellt für den Käufer die Wertobergrenze und für den Verkäufer die Wertuntergrenze dar. Das bedeutet: Ohne Unternehmensbewertung laufen Sie Gefahr, dass Unternehmen unter Wert zu verkaufen oder überteuert zu erwerben.

Bei Erbschaft oder Schenkung können Sie mit Hilfe der Unternehmensbewertung den höheren steuerlichen Wertansatz nach Erbschaftsteuergesetz widerlegen.

In der Regel erfolgt die Unternehmensbewertung nach dem Ertragswertverfahren entsprechend dem Standard 1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S1). Dieses Verfahren findet hohe Akzeptanz bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Dabei werden die zukünftig zu erwartenden Erträge unter Berücksichtigung des Risikos und alternativer Anlagemöglichkeiten auf den Bewertungsstichtag diskontiert. Dem liegt ein betriebswirtschaftliches Phasenmodell der Bewertung zugrunde: Für die Detailphase werden die kommenden ein bis fünf Jahre jeweils einzeln geplant. Die zeitlich fernere Rentenphase bildet alle folgenden Planjahre in einem Zeitraum ab.

Über die Ergebnisse der Unternehmensbewertung wird ein Gutachten erstellt, in dem die Prämissen der Bewertung detailliert und nachprüfbar darlegt werden. Als Steuerberater verfügen wir über eine langjährige Ausbildung und umfassende praktische Erfahrungen in allen relevanten Bereichen der Betriebswirtschaft, des Steuerrechts, insbesondere Erbschaftsteuerrecht, der Unternehmensführung, des Rechnungswesens und der Besteuerung. Im Unterschied zu den Unternehmensberatern sind wir durch unseren gesetzlich vorgeschriebenen Berufseid sowie unsere Berufspflichten in besonderer Weise zu einer gewissenhaften und unparteiischen Berufsausübung angehalten. Gern beraten wir Sie im Rahmen eines vor Ort Termins zu dieser Problematik.