„Geben Sie dem Arbeiter das Recht auf Arbeit, solange er gesund ist, sichern Sie ihm Pflege, wenn er krank ist, sichern Sie ihm Versorgung, wenn er alt ist.“
(Otto von Bismarck)

Kleine und mittelständische Unternehmen betrauen lieber einen Steuerberater mit der Lohnbuchhaltung, weil sie sehr zeitaufwendig und kompliziert ist. Die Anforderungen an die mit der Lohnbuchhaltung betrauten Mitarbeiter sind hoch, denn man muss sich über Änderungen bei Tarifverträgen, bei den Gesetzen und Verordnungen zum Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht regelmäßig informieren. Machen Sie keine halben Sachen und riskieren Sie nicht den Betriebsfrieden! Betrauen Sie stattdessen unsere Steuerkanzlei, ihre Löhne, einschließlich Baulohn, termingerecht zu erstellen. Ihre Mitarbeiter wissen die pünktliche und zuverlässige Lohn- und Gehaltszahlung zu schätzen. Die Steuerberater unterstützen Sie bei der betrieblichen Altersvorsorge und bei den vermögenswirksamen Leistungen.

Lohnbuchhaltung

Voraussetzung für die korrekte Lohnabrechnung ist der funktionierende Datenaustausch zwischen Unternehmen und Steuerbüro. Alle Angaben zum Arbeitnehmer, Urlaubstage, krankheitsbedingte Arbeitsausfälle, Überstunden, Schichten, Sonn- und Feiertagszuschläge, Steuerklasse, Rentenversicherung, Entgeltumwandlung, müssen gepflegt werden. Unsere Steuerkanzlei gibt Ihnen die Möglichkeit, im Rahmen von „Unternehmen online“ auch die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter online zu aktualisieren und die notwendigen Dokumente wie Arbeitsverträge digital in einer Mitarbeiterakte zu hinterlegen. Dabei achten unsere Kanzlei und die DATEV auf höchste Sicherheitsstandards.

Geringfügige Beschäftigung (Minijob) und Mindestlohn

Achten Sie bei der geringfügigen Beschäftigung auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Der Mindestlohn gilt uneingeschränkt. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt aktuell zu einer geringen Zahl an Arbeitsstunden. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Personalplanung! Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie für Nachtschichten gelten in den meisten Fällen nicht als Arbeitslohn und gefährden den Status Minijob nicht. Dennoch sind einige Punkte, u.a. die Angemessenheit des Gehaltes und die tatsächliche Ableistung der Arbeitsstunden grundsätzlich zu beachten. Sichern Sie sich lieber ab und holen Sie sich Rat bei Ihrem Steuerberater.
Nach § 17 Mindestlohngesetz (MiLoG) ist der Arbeitgeber in der Pflicht, die tägliche Arbeitszeit nachzuweisen und die Aufzeichnungen hierüber mindestens 2 Jahre aufzubewahren.

Baulohn

Die Lohnabrechnung für die im Baugewerbe Tätigen wird auch als Baulohn bezeichnet. Die Besonderheit des Baugewerbes gegenüber anderen Branchen besteht in der Wetterabhängigkeit zur Erbringung der Leistungen. Dachdecker, Maler, Lackierer, Gerüstbauer, Landschaftsgärtner, Maurer, Straßenbauer, Zimmerer, Fliesenleger und andere Berufe fallen unter Baulohn.

Unsere Steuerkanzlei verfügt über ausreichend Spezialwissen zum Baulohn. Deshalb kann sie für die betroffenen Unternehmen der Baubranche, zuverlässig und korrekt die Baulohnabrechnung Monat für Monat an unseren Standorten in Jena und Eisenberg erbringen. Wir übernehmen auch Mandate aus Gera, Apolda, Stadtroda, Weimar, Hermsdorf, Naumburg, und Zeitz. Abhängig von der Art des Baugewerbes werden unterschiedliche Lohnkomponenten und die unterschiedlichen Tarifverträge bei der Baulohnabrechnung berücksichtigt.

Betriebliche Altersvorsorge in kleine und mittelständischen Unternehmen

Unternehmen, die ihren Mitarbeitern keine betriebliche Altersvorsorge (BAV) anbieten, setzen sich einem hohen Haftungsrisiko aus. Seit 2018 haftet der Arbeitgeber nicht mehr für eine bestimmte Höhe der hieraus erworbenen Rentenansprüche. Dadurch ergeben sich auch für kleine und mittelständische Unternehmen unterschiedliche Möglichkeiten, eine betriebliche Altersvorsorge den Mitarbeitern anzubieten.

Die Entgeltumwandlung ist eine beliebte Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Der gesetzliche rentenversicherte Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Unternehmer muss die eingesparte Lohnsteuer und Sozialabgaben zusätzlich in die Altersvorsorge des Mitarbeiters einzahlen. Mit anderen Worten – das Unternehmen hat keinen finanziellen Vorteil bei der Entgeltumwandlung. Dem Arbeitgeber stehen unterschiedliche Vertragsformen zur Verfügung: Direktversicherung, Pensionszusage, Pensionskasse, …

Die Steuerberater helfen Ihnen bei Etablierung einer betrieblichen Altersvorsorge im Unternehmen, von der Auswahl bis zur Umsetzung.

Lohnsteueroptimierung

Auf dem ersten Blick, scheint die Lohnsteuerop0timierung nur für den Unternehmer Vorteile zu bieten. Auch die Arbeitnehmer können hieraus Vorteile ziehen.

Qualifizierte Fachkräfte sind allerorten rar, so auch in Jena, Gera, Apolda, Weimar, Naumburg, Zeitz und in anderen Orten Ostthüringens. Dies schlägt oft auch auf die Gehaltsverhandlung durch. Um attraktive Vergütungsmodelle den Mitarbeitern anzubieten, versuchen immer mehr Unternehmen den Lohn bzw. das Gehalt mit weiteren Bausteinen, die steuerfrei, sozialabgabenfrei, steuerbegünstigt sind, aufzupeppen. Jobtickets, Tankgutscheine, Kindergartenzuschüsse, Personalrabatt, Zuschüsse zur Gesundheitsförderung sind bekannte und beliebte Bausteine bei der Lohnkostenoptimierung.

Manche Arbeitnehmer fürchten, mit der nächsten Gehaltserhöhung wegen der kalten Progression kaum mehr im Portemonnaie zu haben. Hier kann die Entgeltumwandlung (betriebliche Altersvorsorge) oder die Gewährung von Sachbezügen oder Zuschüssen statt einer Gehaltserhöhung Abhilfe schaffen.

Auszug aus unserem Leistungskatalog zur Lohnbuchhaltung und Baulohn

  • Lohnbuchhaltung
  • Baulohn-Abrechnung
  • Beratung zu Minijob und Mindestlohn
  • Betriebliche Altersvorsorge (BAV)
  • Lohnsteueroptimierung