„Ich würde alles noch einmal so machen, wie ich es getan habe. Bis auf eine Ausnahme: Ich würde mir früher bessere Berater suchen.“
(Aristoteles Onassis)
Nach der Wiedervereinigung nutzten viele Menschen die Gunst der Stunde. Sie machten sich selbständig, gründeten ein Unternehmen, gingen durch viele Tiefs und Hochs. Nun ist es für diese und andere erfolgreiche Unternehmen an der Zeit, die Zukunft des Unternehmens für die Zeit danach zu planen, wenn man nicht mehr auf der Kommandobrücke steht. Die erfolgreiche Unternehmensnachfolge ist eine der schwierigsten Aufgaben im Leben eines Unternehmers. Schließlich will man sein Lebenswerk in guten Händen wissen.
Planen Sie mit Ruhe und Akribie die Unternehmensnachfolge. Auf Grund des demografischen Wandels und der aktuellen Interessenslage der jungen Generation sollte man sich schon viele Jahre vor dem geplanten Ruhestand nach einem geeigneten Unternehmensnachfolger umschauen. Es ist nicht mehr selbstverständlich, dass die eigenen Kinder den elterlichen Betrieb weiterführen.
Die Unternehmensnachfolge kann in 3 Phasen unterteilt werden:
- Vorbereitung
- Umsetzung
- Nach der Unternehmensübertragung
Vorbereitung der Unternehmensnachfolge
Die Vorbereitung der Unternehmensnachfolge besteht in der Planung der einzelnen Schritte. Der Zeitpunkt der Unternehmensübergabe bestimmt, wieviel Zeit Sie haben, einen Unternehmensnachfolger zu finden. Welche Qualifikationen sollte Ihr Kandidat mitbringen? Erstellen Sie ein Anforderungsprofil und überlegen Sie, welche Kenntnisse unabdingbar und welche noch erworben werden können.
Findet sich kein Familienmitglied als Nachfolger, so kommen auch leitende Angestellte oder Unternehmensfremde in Betracht. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Suche.
Wie wollen Sie die Unternehmensnachfolge, also die Unternehmensübergabe, vollziehen? Muss das Unternehmen verkauft werden, weil der Verkaufserlös als Altersvorsorge eingeplant ist? Einmalzahlung oder wiederkehrende Leistungen können im Kaufvertrag vereinbart werden. Verpachtung, Vermietung oder die schrittweise Übertragung sind weitere Alternativen der Unternehmensübertragung.
Geben Sie eine Unternehmensanalyse und eine Unternehmensbewertung in Auftrag, um für die Verhandlungen über den Kaufpreis gewappnet zu sein.
Prüfen Sie, ob die geplante Unternehmensnachfolge mit der aktuellen Rechtsform des Unternehmens realisiert werden kann. Welche Änderungen in den Gesellschaftsverträgen, im Testament, im Erbvertrag sind zu veranlassen? Wie soll die Haftungsbeschränkung für Käufer und Verkäufer ausgestaltet werden?
Erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensnachfolge
In dieser Phase stehen die Kaufverhandlungen im Mittelpunkt. Die Modalitäten der Unternehmensübergabe werden vertraglich vereinbart. Informieren Sie Ihre Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter über den Unternehmensnachfolger und stellen Sie ihn persönlich vor. Das verhindert Unruhe Unternehmen und erleichtert Ihrem Nachfolger Fuß zu fassen.
Nach der Unternehmensübergabe
Auch wenn es schwer fällt, lassen Sie Ihrem Unternehmensnachfolger freie Hand. Er ist jetzt der Chef und muss das Unternehmen auf Kurs halten. Fehler müssen erlaubt sein, so lange sie keine existentielle Bedrohung darstellen. Die Mehrzahl der neuen Firmenchefs ist für gut gemeinte Ratschläge offen. Klären Sie im Vorfeld, im welchen Umfang Beratung erwünscht ist.
Vielen gestandenen Unternehmern fällt das Loslassen schwer, weil Sie mit Herz und Seele Unternehmer waren. Oft blieb für eigene Hobbies keine Zeit. Jetzt fürchten Sie sich vor dem Neuen, was da kommt. Mit einer neuen Aufgabe, ob bezahlt oder ehrenamtlich, oder die Wiederbeschäftigung mit dem Hobby erleichtern den Weg in die neue, noch unbekannte Zukunft, ohne randvollen Terminkalender und Dauerstress. Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Familie und die Enkelkinder – das Familienleben musste so oft während Ihrer beruflichen Karriere hintenanstehen.
Ausgestattet mit viel Erfahrung, Wissen und Feingefühl werden unsere Steuerberater auch Ihre Unternehmensnachfolge planen und erfolgreich umsetzen. Zögern Sie im eigenen Interesse nicht zu lange und vereinbaren Sie als ersten Schritt einen Termin mit einem der Steuerberater.
Testamentsvollstreckung sichert die Unternehmensnachfolge ab
Egal wie gut Sie planen, so hat das Leben seine eigenen Regeln. Der Tod kommt lautlos und unerwartet. Wird die geplante Unternehmensnachfolge auch dann noch entsprechend Ihren Wünschen umgesetzt, wenn Sie nicht mehr da sind? Nur wenn Sie zu Lebzeiten die Testamentsvollstreckung angeordnet haben, können Sie sicher sein, dass alles in Ihrem Sinne geschieht. Die Testamentsvollstreckung garantiert Ihnen die Verwirklichung Ihres letzten Willens und verhindert die Unternehmenszerschlagung.
Der Testamentsvollstrecker lässt sich in etwa mit einem Treuhänder vergleichen. Er setzt den letzten Willen des Erblassers um. Der Gesetzgeber macht keine Vorgaben bei der Wahl des Testamentsvollstreckers. Dennoch sollte man sich bei der Wahl an der Aufgabe orientieren. Kenntnisse in Management und Unternehmensführung, in Gesellschafts- und Handelsrecht sind ebenso wichtig, wie die Fähigkeit Konflikte zu lösen und zum Familienfrieden beizutragen. Sprechen Sie zunächst mit der Person Ihres Vertrauens über die zugedachte Aufgabe, Ihre Erwartungen und mögliche Probleme, bevor Sie diese Person als Testamentsvollstrecker einsetzen.
Auszug aus unserem Leistungskatalog zur Unternehmensnachfolge
- Beratung, Planung und Begleitung der Unternehmensnachfolge
- Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge und Schenkung
- Steuerliche Beratung zum geplanten Testament
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensanalyse